Leserbrief zum Demokratieförderungsgesetz, Anschlag auf die Verfassung
Das geplante Demokratieförderungsgesetz sei ein „Anschlag auf unsere Verfassung“ schreibt Leserbriefschreiber Hr. Hartl. Das ist starker Tobak. Aber bitte – er kann das so schreiben. Dabei haben er und angebliche weitere 60% Angst, ihre Meinung zu äußern. Diese Angst ist unbegründet. Es darf jeder viel, auch Stuss, von sich geben, es gibt nur kein Anrecht auf Zustimmung, ja nichtmal auf Würdigung. Ein Recht zur freien Meinungsäußerung bestand, besteht und wird bestehen, auch mit diesem Gesetz. Ein solches war in Arbeit bereits während der Großen Koalition, und es war Bestandteil der Koalitionsvereinbarung der Ampel. Es besteht Einigkeit darüber, dass es Bedarf an Maßnahmen zur Förderung der politischen Bildung gibt. Nun liegt eine Fassung vor mit dem Passus, Geld erhält nur, wer sich zum Grundgesetz bekennt. Die Projekte werden wissenschaftlich begleitet. Die FDP, die sich eher anfühlt wie ein Teil der Opposition als der Regierung und stets eifrig bemüht ist um ihr Klientel, blockiert nun. Sie will Nachbesserung, ua in Form von mehr Kontrolle. Damit nur Geld bekommt, wer ihr gefällt, und, wer weiß, vielleicht auch Leserbriefschreiber Hr.Hartl.
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